Algemene voorwaarden (NL) / General Terms and Conditions (ENG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die vorliegende Übersetzung der ,Algemene Voorwaarden’ wurde ausschließlich zu Informationszwecken angefertigt. Bei unterschiedlicher Auslegung ist stets der niederländische Wortlaut maßgeblich.
1. Allgemeine Klausel
Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle zwischen Webred Taal & Documentatie (dem Übersetzer) und dem Auftraggeber abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, unter Ausschluss der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers, insofern der Übersetzer sich nicht schriftlich mit deren Anwendung einverstanden erklärt hat.
2. Lieferbedingungen
Die mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarte Lieferfrist beginnt, wenn der Übersetzer den Quelltext und die Auftragsbestätigung erhalten hat.
3. Haftung
Haftung des Übersetzers
Der Übersetzer ist für keinen Lieferverzug haftbar, der durch Krankheit, Unfall, vorübergehende Arbeitsunfähigkeit oder höhere Gewalt im Allgemeinen verursacht wird. Gleichwohl hat der Übersetzer dies dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist mitteilen.
Ebenso wenig haftet der Übersetzer, wenn der Verzug auf die verspätete Lieferung durch Dritte (Kurierunternehmen, Post usw.) zurückzuführen ist oder der Quelltext und/oder die Übersetzung selbst während des Transports beschädigt wird. Im Übrigen ist die Haftung des Übersetzers auch bei Verlust des Quelltexts oder der Übersetzung durch Dritte (Post, Kurierunternehmen) ausgeschlossen.
Der Übersetzer kann in keiner Weise für Mängel an dem vom Auftraggeber gelieferten Text haften.
Der Übersetzer übernimmt die Haftung für die Qualität der ausgeführten Übersetzung, sofern diese vollständig und unverändert verwendet wird.
Der Übersetzer ist ausschließlich haftbar für Schäden, die die direkte und nachweisliche Folge eines vom Übersetzer zu vertretenden Mangels sind. Der Übersetzer übernimmt keinerlei Haftung für alle wie auch immer gearteten anderen Schäden, z.B. Betriebsschäden, Schäden durch Verzögerung und Gewinneinbuße. Die Haftung wird auf jeden Fall auf einen Betrag in Höhe des Rechnungswerts ausschließlich Umsatzsteuer des fraglichen Auftrags beschränkt.
Die Haftung des Übersetzers wird in allen Fällen auf den Betrag von EUR 50.000,= pro Ereignis beschränkt.
Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber erteilt dem Übersetzer vor oder während der Ausführung der Vereinbarung alle Auskünfte, die für die ordnungsgemäße Ausführung der gewünschten Leistungen benötigt werden.
4. Reklamationen: Frist und Begründung
Reklamationen im Hinblick auf die gelieferte Übersetzung muss der Auftraggeber dem Übersetzer so schnell wie möglich und auf jeden Fall innerhalb von zehn Werktagen nach der Lieferung schriftlich mitteilen. Die Geltendmachung einer Reklamation enthebt den Auftraggeber nicht seiner Zahlungsverpflichtung.
Falls die Reklamation begründet ist, wird der Übersetzer die gelieferte Übersetzung innerhalb einer angemessenen Frist verbessern oder ersetzen oder ggf. einen Preisnachlass gewähren, wenn der Übersetzer die Aufforderung zur Verbesserung angemessenerweise nicht erfüllen kann.
Wird gegen eine Rechnung/Honorarabrechnung nicht innerhalb von 8 Tagen Widerspruch eingelegt, so gilt sie als angenommen. Eine Reklamation führt nicht zum Aufschub der Zahlungsfrist.
Reklamationen oder Anfechtungen wegen Fehlerhaftigkeit der Übersetzung, die innerhalb der vereinbarten Frist vorgebracht werden, müssen mittels Wörterbüchern, Glossaren oder von Muttersprachlern verfasstem gleichwertigem Textmaterial ausführlich begründet werden.
Die unbegründete Ablehnung einer Übersetzung befreit nicht von der Pflicht zur Zahlung einer Rechnung/Honorarabrechnung.
Sollten nach Prüfung der Reklamation durch den Übersetzer Differenzen über die Qualität der Übersetzung fortbestehen, kann der Übersetzer oder der Auftraggeber den Sachverhalt dem Schlichtungsausschuss der Belgischen Kammer der Übersetzer und Dolmetscher (CBTI/BKVT) vorlegen. Eine der beiden Parteien muss Mitglied der CBTI/BKVT sein. Der Schlichtungsausschuss befindet dabei lediglich über die Konformität der Übersetzung mit dem Quelltext.
5. Stornierung eines Übersetzungsauftrags
Bei einseitiger Stornierung des Übersetzungsauftrags durch den Auftraggeber schuldet Letzterer dem Übersetzer eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung hat der bereits geleisteten Übersetzungsarbeit sowie der vorab durchgeführten Terminologierecherche zu entsprechen. Darüber hinaus kann der Übersetzer eine Konventionalstrafe in Höhe von 20% des Rechnungs- oder Honorarbetrags verlangen.
6. Eigenschaft des Auftraggebers
Es wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber in der Eigenschaft des Urhebers des zu übersetzenden Textes handelt und die Übersetzung gemäß Artikel 12 des belgischen Gesetzes vom 22.3.1986 über das Urheberrecht ausdrücklich autorisiert.
7. Urheberrechte
Der Übersetzer hat das Urheberrecht an dem übersetzten Text. Ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Übersetzers ist es nicht gestattet, den Text in jedweder Form und Weise (auch nicht elektronisch) ganz oder teilweise zu reproduzieren.
8. Annahme und Bestätigung des Übersetzungsauftrags
Der Auftraggeber hat dem Übersetzer zu ermöglichen, den Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Textes zu beurteilen. Ein telefonisch angebotener und vom Übersetzer angenommener Auftrag wird vom Übersetzer unter Angabe des vereinbarten Tarifs und der abgesprochenen Lieferfrist stets unmittelbar danach schriftlich bestätigt.
9. Zahlung
Bei Vereinbarung einer Zahlungsfrist hat die Zahlung innerhalb dieser Frist zu geschehen. In allen anderen Fällen gilt konform der Europäischen Richtlinie 2000/35/EG eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Bleibt der geschuldete Betrag ohne schwerwiegenden Grund am Fälligkeitstag ganz oder teilweise unbezahlt, erhöht sich der Schuldsaldo nach erfolgloser Inverzugsetzung um 11% pro Jahr mit einem Minimum von 50,00 Euro und einem Maximum von 1.500,00 Euro – und zwar auch bei Gewährung einer zusätzlichen Zahlungsfrist.
Zahlungsort ist der Wohnsitz (bei natürlichen Personen) bzw. der Gesellschaftssitz (bei juristischen Personen) des Übersetzers.
10. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten zwischen Übersetzer und Auftraggeber ist das am Wohnort des Übersetzers (bei natürlichen Personen) bzw. am Sitz der Übersetzungsagentur (bei juristischen Personen) befugte Gericht zuständig.
Die vorliegenden AGB unterliegen ausschließlich belgischem Recht.
11. Schlichtung
Sind Übersetzer und Auftraggeber nicht in der Lage, eine Reklamation auf gütlichem Wege beizulegen, können beide oder eine der Parteien dem Schlichtungsausschuss der CBTI/BKVT den Sachverhalt vorlegen. Eine der beiden Parteien muss Mitglied der CBTI/BKVT sein.
12. Berufsgeheimnis und Standesrecht
Der Übersetzer ist an das Berufsgeheimnis gebunden. Dies impliziert die Geheimhaltung der Identität des Auftraggebers, des Inhalts des Quelltextes und der Übersetzung selbst. Der Übersetzer ist dazu verpflichtet, den Auftrag nach bestem Wissen und Kenntnisstand und mit adäquater fachlicher Kompetenz für den vom Auftraggeber angebenen Verwendungszweck durchzuführen.
Der Übersetzer ist dazu verpflichtet, sämtliche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen streng vertraulich zu behandeln und auch eventuellen Mitarbeitern eine entsprechende Geheimhaltungspflicht aufzuerlegen. Der Übersetzer übernimmt jedoch keinerlei Haftung für eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch seine Mitarbeiter, wenn er glaubhaft machen kann, dass er diese Verletzung nicht verhindern konnte.
Außer bei ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung hat der Übersetzer das Recht, einen Auftrag von Dritten ausführen zu lassen bzw. Dritte an der Ausführung des Auftrags zu beteiligen, unbeschadet seiner Verantwortung für die vertrauliche Behandlung und adäquate Ausführung des Auftrags. Der Übersetzer wird diesen Dritten ebenfalls eine Geheimhaltungspflicht auferlegen.